Entgegen der Meinung einer Reihe anderer Gerichte (u. a. OLG Braunschweig – 2 W 177/06 und LG Köln – 81 O 174/06) sieht das Oberlandesgericht Köln in der Benutzung einer fremden Marke bzw. einer geschäftlichen Bezeichnung als Keyword bei der Aufgabe einer kontextsensitiv erscheinenden Anzeige bei Google (Adword) für ein Angebot, bei dem Produkte dieser Marke selbst nicht angeboten werden, keine Markenrechtsverletzung.
Urteil des OLG Köln vom 31.08.2007
Aktenzeichen: 6 U 48/07
JurPC Web-Dok. 37/2008