Dem ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH steht kein Recht zur Einsicht der Insolvenzakte des Gerichts zu. Dies gilt – so das Oberlandesgericht Hamburg – auch dann, wenn der ehemalige Geschäftsführer darlegt, die Informationen zur Rechtsverteidigung gegen eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters zu benötigen.
Beschluss des OLG Hamburg vom 19.05.2008
Aktenzeichen: 2 VA 3/08
ZIP 2008, 1834