Eine Geldbuße wegen unerlaubter Nutzung eines Handys beim Autofahren kann dann nicht verhängt werden, wenn der Fahrer das zum Betrieb des Mobiltelefons mittels einer Spange am Ohr befestigte, drahtlose Headset zur Verbesserung der Hörqualität mit der Hand gegen das Ohr drückt.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 16.06.2008
Aktenzeichen: 1 Ss 187/08
DAR 2008, 654