Nimmt ein Autofahrer seine Einsprüche gegen zwei gegen ihn wegen voneinander unabhängig begangener Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängte Fahrverbote zurück und werden die entsprechenden Bußgeldbescheide somit rechtskräftig, müssen die beiden Fahrverbote nacheinander und nicht nebeneinander (parallel) vollstreckt werden.
Beschluss des AG Nördlingen vom 17.09.2012
Aktenzeichen: 1 OWi 608 Js 125792/11
DAR 2012, 653