Die Gerichte können ausnahmsweise bei Vorliegen einer besonderen Härte von der Verhängung eines Fahrverbots absehen. Ein besonderer Härtegrund kann u.a. vorliegen, wenn der Betroffene bei der Verhängung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verlieren würde und dies für ihn und seine Familie existenzbedrohende Folgen hätte.
Macht ein Autofahrer geltend, bei einem Fahrverbot seinen Arbeitsplatz zu verlieren, ist der Strafrichter gehalten, diese Angaben zu überprüfen. Er kann sich insbesondere eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen lassen. Bestehen Anhaltspunkte, dass es sich dabei um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt, hat das Gericht den Vorgesetzten als Zeuge zu vernehmen. Erst wenn danach feststeht, dass der Führerscheinverlust zu einem existenzbedrohenden Arbeitsplatzverlust führen würde, kann bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot abgesehen werden.
Beschluss des OLG Bamberg vom 10.03.2011
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1889/10
DAR 2011, 401
Droht ein Fahrverbot oder wurde bereits eines verhängt, so ist es sinnvoll einen MPU Anwalt einzuschalten, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und bei der Wiedererlangung des Führerscheins helfen kann.