Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und wird vor Ablauf der Kündigungsfrist im selben Haus eine vergleichbare Wohnung frei, muss er dem gekündigten Mieter die Wohnung anbieten. Unterlässt er dies und vermietet er die Wohnung anderweitig neu, hat er gegenüber dem neuen Mieter keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe Wohnung.
Urteil des BGH vom 13.10.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 78/10
NWB 2010, 3441