Nach dem Unfalltod eines Kindes kann es insbesondere bei Eltern zu Schockzuständen, Depressionen und Gesundheitsstörungen kommen, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallverursacher rechtfertigen. Einen solchen Fall nahm das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Falle einer infolge des Unfalltods ihrer Tochter psychisch schwer erkrankten Mutter an. Ihr steht gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Ersatz ihres unfallbedingten Verdienstausfalls zu.
Urteil des OLG Frankfurt vom 19.07.2012
Aktenzeichen: 1 U 32/12
jurisPR-VerkR 20/2012, Anm. 2