Verfällt eine zu Spekulationszwecken erworbene Option (Vollrisikozertifikat) automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert (sogenannte Knock-out-Produkte), können diese Verluste nicht steuerlich berücksichtigt werden, da der automatische Verfall keinen absetzbaren Veräußerungsverlust i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG darstellt.
Urteil des BFH vom 10.11.2015
Aktenzeichen: IX R 20/14
BB 2016, 167