Bekanntermaßen geht die bayrische Justiz besonders hart gegen Drogenkonsum im Straßenverkehr vor.
So nimmt das Verwaltungsgericht München bereits dann eine die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigende „regelmäßige“ Einnahme an, wenn Cannabis über einen Zeitraum von 6 Wochen konsumiert wird. Zur Wiedererlangung der Fahreignung ist dann der Nachweis einer einjährigen Abstinenz und die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) erforderlich, das dem Betroffenen einen stabilen Gesinnungswandel attestiert.
Urteil des VG München vom 04.12.2007
Aktenzeichen: M 1 K 07.2536
DAR 2008, 105