Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab in einem Eilverfahren einem Landratsamt Recht, das Verstöße eines Weinbauerns und eines Weinhändlers gegen das Weingesetz mit Angabe des Namens und der Anschrift der Betriebe im Internet veröffentlicht hatte. Dies wurde damit begründet, dass nach dem Verbraucherinformationsgesetz jedermann Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht hat. Derartige Verstöße lagen hier vor. Die Verantwortlichen der Betriebe waren wegen falscher Deklaration erheblicher Weinmengen zu rechtskräftigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Soweit allerdings auch die Telefon- und Faxnummern der Betriebe im Internet veröffentlich werden sollten, ordnete das Gericht die Beseitigung dieser Angaben an, da insoweit kein überwiegendes Verbraucherinteresse feststellbar war.
Beschlüsse des VG Stuttgart vom 27.01.2009
Aktenzeichen: 4 K 4605/08, 4 K 4615/08
Pressemitteilung des VG Stuttgart