Ein Personenaufzug in einem Mietshaus, der zu Beginn eines Mietverhältnisses vorhanden ist, gehört vertraglich zur Mietsache und darf daher vom Vermieter nicht einfach ausgebaut werden. Das Amtsgericht München sprach einer 82-jährigen Mieterin einer im 4. Stock gelegenen Wohnung, die ohne den Aufzug die Wohnung nicht mehr verlassen konnte, einen Anspruch auf Mietminderung in Höhe von 50 Prozent zu.
Urteil des AG München vom 29.09.2015
Aktenzeichen: 425 C 11160/15
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