Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch mit Tod des Arbeitnehmers erlischt und sich nicht in einen Abgeltungsanspruch umwandelt. Daher können Erben des Verstorbenen keine Ausbezahlung des Abgeltungsanspruchs hinsichtlich des Urlaubs, den der Arbeitnehmer zu Lebzeiten nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, geltend machen. Ein Abgeltungsanspruch steht den Erben nur dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Tod des Verstorbenen bereits beendet war und es nicht mehr zur Auszahlung des Abgeltungsbetrages gekommen ist.
Urteil des BAG vom 20.09.2011
Aktenzeichen: 9 AZR 416/10
Pressemitteilung des BAG