Wird ein Teilzeitmitarbeiter über längere Zeit (hier drei Jahre) hinweg faktisch vollzeitig beschäftigt, steht ihm nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ein Anspruch auf Umwandlung in eine volle Stelle zu. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall auch nicht einwenden, dass in seinem Betrieb keine Vollzeitstellen frei seien. Dies werde – so das Gericht – durch die Realität widerlegt.
Urteil des LAG Köln vom 02.04.2008
Aktenzeichen: 7 Sa 864/07
NZA-RR 2009, 66