Ein Reisender kann seine Ansprüche auf Reisepreisminderung und Rückzahlung des Reisepreises trotz seiner berechtigten Reklamation hinsichtlich der Ausstattung und Sauberkeit einer Ferienwohnung ganz oder teilweise verlieren, wenn er sich die vom Reiseveranstalter daraufhin angebotene Ersatzunterkunft nicht einmal ansieht und seinen Aufenthalt vorzeitig abbricht.
Urteil des AG München vom 11.04.2007
Aktenzeichen: 231 C 1828/06
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