Lässt ein durch einen Verkehrsunfall geschädigter Fahrzeughalter seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung durch einen Rechtsanwalt geltend machen, kann er auch die angefallenen Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.
Das Landgericht Wuppertal sprach dem Geschädigten auch die Erstattung der Gebühren zu, die durch die Korrespondenz des Rechtsanwalts mit der eigenen Vollkaskoversicherung des Geschädigten entstanden sind.
Urteil des LG Wuppertal vom 07.04.2010
Aktenzeichen: 8 S 92/09
DAR 2010, 388