Hat der Arbeitgeber die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Fortbildungsveranstaltung angeordnet, sind die erforderlichen Reisezeiten als Arbeitszeit zu vergüten.
Urteil des BAG vom 15.11.2018
Aktenzeichen: 6 AZR 294/17
NZA 2019, 486
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Hat der Arbeitgeber die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Fortbildungsveranstaltung angeordnet, sind die erforderlichen Reisezeiten als Arbeitszeit zu vergüten.
Urteil des BAG vom 15.11.2018
Aktenzeichen: 6 AZR 294/17
NZA 2019, 486
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Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren,
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