Der Arbeitgeber ist im Rahmen des ihm obliegenden Schutzes von Gesundheit und Persönlichkeitsrecht seiner Arbeitnehmer verpflichtet, diese gegen unwahre Behauptungen und gegen herabsetzende, entwürdigende Äußerungen und Verhaltensweisen von Vorgesetzten und Kollegen zu schützen. Verletzen er oder die hierzu beauftragten Personen diese Fürsorgepflicht, haftet der Arbeitgeber für schuldhaft begangene Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzungen. Der dem betroffenen Arbeitnehmer in einem derartigen Fall zustehende Schmerzensgeldanspruch setzt allerdings eine schwere Verletzung dieses Persönlichkeitsrechts voraus. Dem Landesarbeitsgericht Rostock waren die 15 Monate andauernden Schikanen durch einen Vorgesetzten einen Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers von 2.500 Euro wert.
Urteil des LAG Rostock vom 05.07.2011
Aktenzeichen: 5 Sa 86/11
jurisPR-ArbR 16/2012, Anm. 5