Das Finanzgericht Düsseldorf lehnte die steuerliche Anerkennung der anteiligen Aufwendungen für einen in der Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten gelegenen Bürobereich ab, der nur durch ein ca. 1 m hohes Sideboard vom Wohn- und Esszimmer abgetrennt und auch von der Küche aus zugänglich ist.
Auch den ebenfalls geltend gemachten anteiligen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette der auch betrieblich genutzten Wohnung stehen, versagte das Gericht die Anerkennung als abzugsfähige Betriebsausgaben.
Urteil des FG Düsseldorf vom 01.02.2012
Aktenzeichen: 7 K 87/11 E
StE 2012, 531
BB 2012, 2209