Findet ein Akademiker nach bestandenem zweitem Staatsexamen (z.B. Jurist, Lehrer) keine Anstellung, bemisst sich sein Arbeitslosengeld nach den zuletzt während der Referendarausbildung erhaltenen Bezügen und nicht nach dem fiktiven, also erzielbaren, Einkommen z.B. als Richter oder Lehrer.
Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 24.05.2012
Aktenzeichen: L 2 AL 82/09
ArbRB 2013, 65