Stürzt ein Unternehmer beim Holen der Geschäftspost im Treppenhaus eines als privat und geschäftlich genutzten Gebäudes, liegt nach einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn ein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall vor.
Urteil des SG Heilbronn vom 17.05.2013
Aktenzeichen: S 3 U 2912/12
Pressemitteilung des SG Heilbronn