Die Klimaerwärmung kann durchaus auch reiserechtliche Auswirkungen haben. Wird im Katalog eines Veranstalters einer Arktis-Kreuzfahrt mit Fotos und in der Beschreibung ausdrücklich damit geworben, dass bei dieser Tour an fünf Tagen „meterdickes Packeis“ durchfahren bzw. gesichtet werde, und dümpelt das Schiff wegen der fortgeschrittenen Eisschmelze nur in weitgehend eisfreiem, seichtem Wasser dahin, steht einem enttäuschten Kreuzfahrer eine Minderung des Gesamtreisepreises von zehn Prozent zu.
Urteil des OLG Hamburg vom 14.08.2008
Aktenzeichen: 9 U 92/08
RRa 2009, 17