Übersieht ein Arzt, nachdem er einem Patienten einen verletzten Arm eingegipst hat, bei einer Nachsorge eine massive Durchblutungsstörung und muss der Arm daraufhin amputiert werden, hat er dem 50-jährigen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu bezahlen.
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017
Aktenzeichen: I-26 U 59/16
RDG 2017, 259