Auch ein zum Tatzeitpunkt erst 14-jähriger Jugendlicher haftet für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes, wenn er in einer Scheune, in der u.a. Stroh gelagert wurde, eine glimmende Zigarette wegwirft, ohne sie auszutreten, und dadurch einen Brand verursacht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kam auch bei Berücksichtigung einer verzögerten Entwicklung des Minderjährigen von mindestens zwei Jahren zu keinem anderen Ergebnis, da auch schon ein 11- bis 12-Jähriger wissen müsse, dass eine glühende Zigarette in einem Gebäude, in dem Stroh gelagert wird, zu einem Brand führen kann. Der Jugendliche muss nun die Feuerwehrkosten in Höhe von rund 10.000 Euro bezahlen.
Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 21.05.2008
Aktenzeichen: 7 A 10183/08.OVG
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz