Nach einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts verstößt das Anzeigen, also Verwerten, von Verkleinerungen von Bildern (sog. „thumbnails“), zum Beispiel im Rahmen der Anzeige in der Trefferliste einer Suchmaschine, gegen das Urheberrecht des Bildinhabers.
Urteil des OLG Jena vom 27.02.2008
Aktenzeichen: 2 U 319/07
JurPC Web-Dok. 165/2008