Eine Wortmarke ist auch dann unterscheidungskräftig und somit beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragungsfähig, wenn sich ein beschreibender Gehalt einer Wortfolge nur in mehreren gedanklichen Schritten ermitteln lässt.
Dies nahm der Bundesgerichtshof im Fall der Wortkombination „Link economy“ an. Ihr ist durchaus ein verständlicher Sinngehalt zu entnehmen. „Link“ ist das englische Wort für Verbindung oder verbinden. Unter „Link“ wird eine Verknüpfung auf einer Webseite mit einem anderen Dokument verstanden. Das englische Wort „economy“ bedeutet „Wirtschaft“, „Ökonomie“ oder „Wirtschaftlichkeit“. Der Gesamtbegriff „Link economy“ kann als Wirtschaftlichkeit einer Verlinkung im Internet gedeutet und als Wert einer Internetseite verstanden werden.
Beschluss des BGH vom 21.12.2011
Aktenzeichen: I ZB 56/09
GRUR 2012, 270
WRP 2012, 337