Läuft gegen einen Autofahrer wegen einer Ordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot und wird während dieser Zeit eine weitere Verurteilung (hier wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort) rechtskräftig, die ebenfalls ein Fahrverbot beinhaltet, werden beide Fahrverbote nicht nacheinander, sondern parallel vollstreckt, was für den Betroffenen letztendlich zu einer Verkürzung der „führerscheinlosen“ Zeit führt.
Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 30.07.2014
Aktenzeichen: 5 Qs 66/14
DAR 2014, 600