Wer mit seinem Kraftfahrzeug stark und ohne ersichtlichen Grund abbremst, kann dem nachfolgenden Kraftfahrer, der infolgedessen auf ihn auffährt, nicht entgegenhalten, er habe den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Den Abbremsenden trifft auch dann das alleinige Verschulden an dem Unfall, wenn sein Wagen nicht ganz zum Stillstand kommt.
Urteil des LG Köln vom 15.04.2008
Aktenzeichen: 8 O 270/06
DAR 2008, 388