„Ich bremse auch für Tiere.“ Diese an manchen Fahrzeughecks vernehmbare Absichtserklärung ist unter Tierschutzgesichtspunkten durchaus lobenswert. Die konsequente Umsetzung kann einen Autofahrer aber teuer zu stehen kommen, wie ein vom Amtsgericht München entschiedener Fall zeigt.
Eine Autofahrerin legte wegen eines auf die Fahrbahn springenden Eichhörnchens eine Vollbremsung hin. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf sie auf. Obwohl davon auszugehen war, dass der Hintermann einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hatte oder unaufmerksam war, stellte das Gericht eine Mithaftung der vorausfahrenden Autofahrerin in Höhe von 25 Prozent fest, da der Unfall ohne das Abbremsen für das Kleintier, das für sie keinerlei Gefahr darstellte, vermeidbar gewesen wäre.
Urteil des AG München vom 20.05.2014
Aktenzeichen: 331 C 16026/13
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