Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblicher Alkoholisierung im Straßenverkehr kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, abhängig gemacht werden. Erweist sich die Maßnahme der Behörde durch das vorgelegte Gutachten im Nachhinein als nicht gerechtfertigt, insbesondere weil sich die vermutete Alkoholgewöhnung des Kraftfahrers nicht bestätigte, steht diesem kein Anspruch auf besondere Rehabilitierung durch gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der behördlichen Maßnahme zu.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der Anordnung der Beibringung einer MPU keine Persönlichkeitsverletzung des Betroffenen, weil dieser sich wegen der Teilnahme an dem „Idiotentest“ – so seine Behauptung – in seinen sozialen Beziehungen herabgesetzt, beleidigt und diskriminiert fühlt. Vielmehr handelt es sich bei der Aufforderung zur MPU um eine übliche Maßnahme wie in vielen anderen Fällen, der keinerlei stigmatisierende Wirkung beizumessen ist.
Urteil des BVerwG vom 31.03.2013
Aktenzeichen: 3 C 6.12
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