Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung wegen Unterbringung in einem Internat bestehen, wenn nur diese Einrichtung den Besuch einer der Behinderung einer Auszubildenden entsprechenden schulischen Ausbildungsstätte ermöglicht, weil eine vergleichbare von der Wohnung der Eltern aus nicht täglich erreichbar ist.
Urteil des BVerwG vom 02.12.2009
Aktenzeichen: 5 C 33/08
DVBl 2010, 460