Ist ein Auslandssemester für die Berufsausbildung (hier: Studiengang Sinologie bzw. Ostasienwissenschaften) sinnvoll und wird es von der Universität insbesondere zum Erlernen der schwierigen chinesischen Sprache „dringend angeraten“, sind Eltern bei guten Einkommensverhältnissen auch dann zu Unterhaltsleistungen während eines Auslandsstudienjahres verpflichtet, wenn die Regelstudienzeit dadurch überschritten wird.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.02.2011
Aktenzeichen: 2 UF 45/09
Wirtschaftswoche Heft 11/2011, Seite 103