Wegen der zentralen Bedeutung der Zahlungsfähigkeit des Mieters sind vorvertragliche Fragen des Vermieters nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. zulässig. Dem Selbstbestimmungsrecht des um Auskunft gebetenen Mietinteressenten ist dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er eine Erklärung verweigern kann, auch wenn bei einer Auskunftsverweigerung der Vertragsschluss wahrscheinlich scheitern würde.
Nicht nur der Mieter, sondern auch der den vorbereiteten Fragebogen ausfüllende Arbeitgeber des (künftigen) Mieters ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ansonsten kann er sich dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
Beschluss des OLG Koblenz vom 06.05.2008
Aktenzeichen: 5 U 28/08
OLGR Koblenz 2008, 665