Stellt sich nach der Trennung eines (hier nicht verheirateten) Paares durch einen Vaterschaftstest heraus, dass der Partner nicht der leibliche Vater des während der Beziehung geborenen Kindes ist, ist die Mutter des Kindes dem Scheinvater gegenüber verpflichtet, den leiblichen Vater zu offenbaren. Für den Bundesgerichtshof hat das Recht der Mutter auf Achtung der Privat- und Intimsphäre hinter dem berechtigten Anspruch des Mannes zurückzutreten, von dem tatsächlichen Kindesvater die von ihm im Glauben der eigenen Vaterschaft erbrachten Unterhaltsleistungen zurückzufordern.
Urteil des BGH vom 09.11.2011
Aktenzeichen: XII ZR 136/09
EBE/BGH 2011, 414