Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein deutsches Gericht machen die Verkehrsbehörden die Wiedererteilung häufig vom Beibringen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) abhängig. Um dieses Verfahren zu umgehen, wird immer wieder versucht, sich einen Führerschein über einen anderen EU-Staat zu beschaffen.
Dies ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle zulässig. Die EU-Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91439 EWG) verwehrt es einer deutschen Verwaltungsbehörde, die Anerkennung einer von der Behörde eines anderen Mitgliedsstaates nach Ablauf der Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis zu verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene die zuständige Stelle des ausländischen Mitgliedsstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat. Es ist ausschließlich Sache der Behörde des Mitgliedsstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen.
Urteil des OLG Celle vom 18.12.2007
Aktenzeichen: 16 U 92/07
Pressemitteilung des OLG Celle