Wegen eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes wurde gegen einen Motorradfahrer, von Beruf Feuerwehrmann, für die Dauer eines Monats ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art verhängt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte nach eingelegtem Rechtsmittel von der Möglichkeit Gebrauch, das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten zu beschränken. Im entschiedenen Fall sahen es die Richter unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als geboten an, für den Berufsfeuerwehrmann das Fahren von Einsatz- und Krankenwagen vom Fahrverbot auszunehmen. Die Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten (Pkw, Motorrad) erschien dem Gericht als „Denkzettel“ ausreichend.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.09.2007
Aktenzeichen: 2 Ss (Owi) 118/07-(Owi) 50/07 III
NJW-Spezial 2008, 138