Das Bundesarbeitsgericht hält an seiner Rechtsauffassung, ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt könne auch bei einstimmiger Beschlussfassung wirksam nur gefasst werden, wenn alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind, nicht mehr fest.
Für die Beseitigung eines Verfahrensmangels (hier fehlende Angabe der Tagesordnung) soll es nunmehr ausreichen, dass alle Betriebsratsmitglieder einschließlich erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig Erschienenen in dieser Sitzung eine Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung einstimmig beschließen. Nicht erforderlich ist daher, dass in dieser Sitzung sämtliche Mitglieder des Betriebsrats anwesend sind.
Beschluss des BAG vom 22.01.2014
Aktenzeichen: 7 AS 6/13
DB 2014, 726
NZA 2014, 441