Ein Reiseveranstalter, der Rail & Fly Tickets anbietet, muss die Kosten übernehmen, die dem Reisenden durch einen verpassten Flug aufgrund einer Bahnverspätung entstanden sind. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs wird bei den angesprochenen Verbrauchern durch ein derart gekoppeltes Angebot der Eindruck erweckt, dass der Veranstalter den Bahntransfer als eigene Leistung anbietet und für den Erfolg einstehen will.
Urteil des BGH vom 28.10.2010
Aktenzeichen: Xa ZR 46/10
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