Das Landgericht Frankfurt erklärte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Commerzbank, wonach bei Überziehung des Girokontos für jede Überweisung zusätzlich Gebühren in Höhe von 5 Euro erhoben werden, wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam. Dadurch würden die Kunden neben der Zahlung der – ohnehin satten – Überziehungszinsen von 18,74 Prozent noch zusätzlich zur Kasse gebeten.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 13.05.2009
Aktenzeichen: 2-02 O 3/09
Wirtschaftswoche Heft 26/2009, Seite 99