Behauptet ein Bankkunde, ein Geldautomat habe bei einer Bargeldabhebung weniger Geldscheine als gewünscht ausgegeben, muss im Zweifel die Bank nachweisen, dass sie den höheren Betrag ausgezahlt hat und der Auszahlungsvorgang fehlerfrei war. Dem Geldinstitut ist dies anhand der Unterlagen zu den Befüllungsbeträgen, den einzelnen Auszahlungsbeträgen auf den Journalausdrucken und den Auszählungsprotokollen der Sicherheitsfirmen beim Auffüllen der Geldautomaten auch durchaus möglich. Gelingt es der Bank dadurch, die Korrektheit des Auszahlungsvorgangs zu belegen, ist es Sache des Kunden, einen technischen Defekt nachzuweisen. Dies dürfte in der Regel wohl nicht gelingen.
Beschluss des LG Stuttgart vom 07.10.2008
Aktenzeichen: 13 S 189/08
Pressemitteilung des LG Stuttgart