Verursachen Bauarbeiter durch ein versehentliches Kappen eines Stromkabels schuldhaft einen Stromausfall, in dessen Folge Computerdaten in einem von der Stromunterbrechung betroffenen Unternehmen gelöscht werden, hat der Bauunternehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. In dem entschiedenen Fall kostete die Rekonstruierung der zerstörten Daten durch einen Computerfachmann über 16.000 Euro.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 24.11.2011
Aktenzeichen: 2 U 98/11
CR 2012, 77