Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Mieter verpflichtet, bauliche Maßnahmen in ihrer Wohnung, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung durchführen muss, zu dulden. In dem entschiedenen Fall war der Vermieter behördlich aufgefordert worden, die in dem Haus eingesetzten Gaseinzelöfen zu ersetzen, da die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten wurden. Der Mieter ist verpflichtet, an einer zeitnahen Terminabstimmung mitzuwirken (§ 242 BGB).
Urteil des BGH vom 04.03.2009
Aktenzeichen: VIII ZR 110/08
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