Auch ein vom Gericht bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden. Dies ist jedoch nicht allein dadurch gerechtfertigt, dass eine Partei dem Gutachter unaufgefordert und ohne Kenntnis des Prozessgegners Lichtbilder zu dem zu begutachtenden Gegenstand übersendet und die Bilder im Gutachten nur der Illustration dienen.
Beschluss des OLG Brandenburg vom 15.07.2008
Aktenzeichen: 11 W 24/08
IBR 2009, 54