Ein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass vom Nachbargrundstück keine Baumwurzeln in seinen Rasen dringen, sofern dieser dadurch in einem so großen Maß durchwuchert wird, dass der Rasen nicht mehr gepflegt werden kann. Das Verlangen, die Wurzeln abzuschneiden, das hier praktisch einem Fällen der vier an der Grundstücksgrenze stehenden Bäume gleichkam, hielt das Amtsgericht München auch nicht für unverhältnismäßig. Die über 20 Jahre alten Bäume waren nicht mehr erhaltenswert, sodass sich der Nachbar auch nicht auf die erheblichen Kosten für die Beseitigung berufen konnte.
Urteil des AG München vom 12.02.2010
Aktenzeichen: 121 C 15076/09
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