Eine Beerdigung auf dem städtischen Friedhof in Osnabrück im Jahr 2010 ging ordentlich schief. Der Sarg des Verstorbenen passte nicht in die ausgehobene Grube, wodurch es zu einer Schrägstellung des Sargs kam, der schließlich mit einem hörbaren Aufprall des Leichnams in der Grube landete. Der Sohn des derart unsanft behandelten Verblichenen verlangte von der Stadt Schadensersatz und ein Schmerzensgeld, weil der geräuschvolle Aufprall des Leichnams bei den Familienangehörigen zu Schockschäden geführt hatte. Zudem forderte er eine Entschuldigung durch die Verantwortlichen. Im Gerichtstermin konnte sich ein Vertreter der Stadt schließlich zu der Erklärung durchringen, dass man den unglücklichen Verlauf der Beerdigung sehr bedauere. Daraufhin war der klagende Sohn wieder milder gestimmt und mit einer im Wege des Vergleichs ausgehandelten Entschädigung von 500 Euro zufrieden.
Vergleich vor dem LG Osnabrück vom 28.02.2011
Aktenzeichen: 5 O 2317/10
Wirtschaftswoche Heft 10/2011, Seite 123