Nicht nur Richter, sondern auch Sachverständige in einem Zivilprozess können auf Antrag einer Partei wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Der Bundesgerichtshof hält die Voraussetzungen bei einem Sachverständigen für gegeben, der für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung in einem gleichgelagerten Sachverhalt erstellt hat und wenn die Interessen der jeweiligen Parteien in beiden Fällen in gleicher Weise kollidieren.
Beschluss des BGH vom 10.01.2017
Aktenzeichen: VI ZB 31/16
BauR 2017, 765