Hat ein Beamter bei der Einstellungsuntersuchung eine erhebliche Vorerkrankung verschwiegen, kann die Dienstbehörde die Beamtenernennung widerrufen. Die Rücknahme der Ernennung als Probebeamter macht auch ohne Weiteres die nachfolgende Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit gegenstandslos.
In dem vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall ging es um eine Beamtin im Strafvollzugsdienst, die bei der Einstellung eine bei ihrer früheren Tätigkeit als Sanitätssoldatin bei den Nato-Truppen im Kosovo erlittene schwere posttraumatische Belastungsstörung verschwiegen hatte, welche zwölf Wochen in einer stationären Behandlung im Bundeswehrkrankenhaus therapiert werden musste.
Beschluss des VG Hannover vom 26.06.2013
Aktenzeichen: 2 B 2658/13
Pressemitteilung des VG Hannover