Der Eigentümer eines Mehrfamilien- und Geschäftshauses muss dafür sorgen, dass ein Fremder, der das Anwesen bei Dunkelheit betritt, ohne Schwierigkeiten einen beleuchteten Lichtschalter findet, um die Innenbeleuchtung anzumachen. Stürzt – wie in dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall – eine 70-jährige Frau beim Betreten des dunklen Hauses kopfüber die Kellertreppe hinunter, weil sie keinen Lichtschalter im Eingangsbereich findet, haftet ihr der Eigentümer für die erlittenen Verletzungen. Allerdings nahm das Gericht ein hälftiges Mitverschulden der alten Dame an, weil sie trotz der Dunkelheit weitergegangen war. Auch hätte sie durch Ertasten den auf der rechten Seite des Eingangs in üblicher Höhe befindlichen, wenn auch unbeleuchteten Lichtschalter finden können.
Urteil des AG München vom 27.04.2007
Aktenzeichen: 172 C 20800/06
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