Nach der so genannten Ein-Prozent-Regel wird der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Geschäftswagens mit einem Prozent der Anschaffungskosten des Pkws angesetzt. Zu den Anschaffungskosten sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster auch Aufwendungen für die Umrüstung von Firmenfahrzeugen von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb zu rechnen. Ein Gasantrieb ist anders als bloßes Zubehör untrennbar mit der Nutzung der Fahrzeuge verbunden.
Urteil des FG Münster vom 23.01.2009
Aktenzeichen: 10 K 1666/07 L
StBW 2009, 1
Betriebs-Berater 2009, 579