Nach dem Rechtsberatungsgesetz steht einem Rechtssuchenden bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze ein Anspruch auf „Rechtsberatung Minderbemittelter“ zu. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, stellt das zuständige Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, mit dem sich der Ratsuchende an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden kann.
Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass auch die Kosten eines medizinischen Gutachtens im Wege der Beratungshilfe übernommen werden können, wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler nicht auf andere Weise überprüft werden kann. Das Amtsgericht kann jedoch für die Begutachtung eine Kostengrenze festsetzen.
Beschluss des AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg vom 09.11.2011
Aktenzeichen: 70 a II 1220/11
GesR 2012, 51