Eine Kfz-Werkstatt muss ihren Kunden bei einer Kfz-Inspektion darauf hinweisen, dass eine wichtige Wartungsmaßnahme, wie der Austausch der Spannrolle, vom Fahrzeughersteller zwar nicht vorgegeben, aber trotzdem empfehlenswert ist. Unterlässt sie dies, macht sie sich schadensersatzpflichtig, wenn deshalb später ein Motorschaden eintritt.
Urteil des AG Halle vom 21.07.2011
Aktenzeichen: 93 C 1407/10
Pressemitteilung des AG Halle